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Gibt es Ausnahmen von der verpflichtenden E-Rechnungsstellung ab 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 wird die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) fuer nahezu alle B2B-Transaktionen zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Belgien verpflichtend. Obwohl diese Gesetzgebung sehr breit eingefuehrt wird, gibt es einige spezifische Ausnahmen, bei denen Unternehmen nicht verpflichtet sind, strukturierte elektronische Rechnungen zu versenden oder zu empfangen.

Was ist E-Invoicing?

E-Invoicing ist das elektronische Versenden und Empfangen von Rechnungen in einem strukturierten XML-Format wie UBL (Universal Business Language). Diese Rechnungen werden vollautomatisch von der Software gelesen und verarbeitet, was fuer schnellere Verarbeitung, sicherere Uebermittlung, weniger Fehler und mehr Transparenz sorgt.

Eine bekannte E-Invoicing-Methode ist Peppol, das internationale Netzwerk, das auch von der Regierung gefoerdert wird und eine Schluesselrolle beim Uebergang zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung spielen wird.

Fuer wen gilt die Verpflichtung?

Die E-Invoicing-Gesetzgebung gilt fuer jedes belgische umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, das B2B-Transaktionen durchfuehrt. Das bedeutet, dass jedes Unternehmen – vom groessten bis zum kleinsten --, das an andere belgische umsatzsteuerpflichtige Unternehmen liefert oder Dienstleistungen erbringt, auf E-Invoicing umsteigen muss. Dies gilt unabhaengig von der Branche, in der das Unternehmen taetig ist.

Ausnahmen von der Verpflichtung (BE)

Obwohl die Gesetzgebung breit ausgerollt wird, gibt es einige spezifische Ausnahmen:

Keine Verpflichtung zum Versenden elektronischer Rechnungen

Keine Verpflichtung zum Empfangen elektronischer Rechnungen

Keine Verpflichtung zum Versenden oder Empfangen elektronischer Rechnungen

Wichtigkeit einer rechtzeitigen Vorbereitung

Fuer die grosse Mehrheit der Unternehmen gilt die Verpflichtung also. Das bedeutet, dass eine rechtzeitige Vorbereitung entscheidend ist, um fuer den 1. Januar 2026 bereit zu sein.

Es ist wichtig, jetzt schon mit der Vorbereitung Ihrer Rechnungsprozesse und -systeme zu beginnen. Das bedeutet zum Beispiel:

Durch einen rechtzeitigen Start dieser Vorbereitungen vermeiden Sie Stress und Komplikationen, wenn die Gesetzgebung in Kraft tritt, und stellen sicher, dass Ihr Unternehmen unter der neuen Regelung reibungslos weiterarbeiten kann.

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