Bei der elektronischen Rechnungsstellung ueber Peppol bleiben die MwSt-Regeln vollstaendig in Kraft. An Ihren MwSt-Pflichten aendert sich nichts, aber es gibt einige praktische Aspekte, die Sie beruecksichtigen sollten.
Die elektronische Rechnungsstellung aendert nichts an der bestehenden MwSt-Gesetzgebung:
Bei der elektronischen Rechnungsstellung ueber Peppol ist es besonders wichtig, dass die USt-IdNr. korrekt sind:
Das System prueft automatisch:
Fuer Rechnungen an andere EU-Laender:
F: Muss ich meine MwSt-Erklaerung anders abgeben? A: Nein, Ihr Verfahren zur MwSt-Erklaerung bleibt genau gleich. Sie verwenden einfach die Daten aus dem System wie gewohnt.
F: Was passiert, wenn eine USt-IdNr. falsch ist? A: Sie werden gewarnt, wenn eine USt-IdNr. ungueltig ist. Sie koennen sie korrigieren, bevor Sie die Rechnung versenden.
F: Gelten besondere Regeln fuer Dienstleistungen? A: Die bestehenden MwSt-Regeln fuer Dienstleistungen bleiben in Kraft. Fuer B2B-Dienstleistungen an andere EU-Laender gilt weiterhin das Reverse-Charge-Verfahren.
Haben Sie spezifische Fragen zur MwSt und Ihrer Situation? Kontaktieren Sie Ihren Steuerberater oder unser Support-Team fuer persoenliche Beratung.
💡 Tipp: Sie koennen unter Einstellungen > MwSt Ihre Standard-MwSt-Saetze konfigurieren, um die Rechnungseingabe zu beschleunigen.