Peppol wird derzeit hauptsaechlich fuer die Rechnungsstellung an Behoerden verwendet, sowohl auf lokaler als auch auf nationaler Ebene. Dieser Prozess ist als B2G-Rechnungsstellung (Business-to-Government) bekannt und gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie also oeffentliche Auftraege fuer eine Gemeinde, Stadt oder die regionale bzw. foederale Regierung ausfuehren, muss die Rechnung verpflichtend ueber das Peppol-Netzwerk versendet werden. Eine einfache PDF-Rechnung per E-Mail ist hierbei nicht mehr ausreichend oder gesetzlich zulaessig.
Fuer die B2B-Rechnungsstellung (Business-to-Business) ist die Nutzung von Peppol derzeit noch nicht verpflichtend, aber das wird sich bald aendern. Ab dem 1. Januar 2026 wird es verpflichtend sein, jede Rechnung, die an ein anderes Unternehmen gesendet wird, ueber das Peppol-Netzwerk zu versenden.
Dies ist eine wichtige Aenderung, die Unternehmen dazu zwingen wird, ihre Rechnungssysteme zu aktualisieren, um dieser neuen Norm zu entsprechen. Dieser Schritt zur verpflichtenden Nutzung bei B2B-Transaktionen wird zu einer standardisierten, effizienteren Methode der elektronischen Rechnungsstellung beitragen, wodurch die Fehlerquote sinkt und die Verarbeitungsgeschwindigkeit steigt.
Fuer die Rechnungsstellung an Privatpersonen gibt es keine Aenderungen; es bleibt erlaubt, Rechnungen im PDF-Format per E-Mail oder per Post zu versenden. Dennoch kann es selbst fuer diese Transaktionen nuetzlich sein, elektronische Rechnungsstellung in Betracht zu ziehen, aufgrund der Vorteile hinsichtlich Effizienz und Nachverfolgbarkeit, die sie bietet.
Es ist ratsam, dass Unternehmen, die noch nicht an Peppol angeschlossen sind, sich jetzt schon auf die kommenden Aenderungen vorbereiten, insbesondere im Hinblick auf die verpflichtende Einfuehrung fuer die B2B-Rechnungsstellung im Jahr 2026. So vermeiden Sie zukuenftige Komplikationen und stellen sicher, dass Ihr Unternehmen unter der neuen Regelung reibungslos weiterarbeiten kann.